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Abstimmungen folgen häufig vorher festgelegten Regeln, die gegebenenfalls als Antrag zur Geschäftsordnung eingebracht werden müssen und über die ebenfalls abgestimmt werden kann. Die Abgabe der Stimmen kann meist auf "Ja", "Nein" oder "Enthaltung" lauten. Der Beschluss kommt zustande, wenn eine Mindestanzahl an Ja-Stimmen vorliegt, die so genannte Mehrheit.
Abstimmungen können offen oder geheim erfolgen. Die offene Abstimmung geschieht durch Handaufheben, Erheben oder in dem Deutschen Bundestag durch den Hammelsprung. Bei namentlichen Abstimmungen sind Abstimmungskarten in Gebrauch.
Liegen mehrere Anträge zu dem gleichen Thema vor, muss häufig über den weitergehenden zuerst abgestimmt werden.
Besondere Bedeutung haben Abstimmungen in den Verfassungsorganen (z.B. Bundestag, Bundesrat) und völkerrechtlichen Organisationen (z.B. den Vereinten Nationen).
Als Sonderform der Abstimmung dient die Wahl, die der Bestimmung von natürlichen Personen in vorbestimmte Funktionen dient. Die Wahl gilt erst als erfolgt, wenn die ausgewählte Person die Wahl annimmt.
Siehe auch: Volksabstimmung, Referendum
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